Kooperationsbedingungen

Stand: März 2023



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​​​​​​​1. Anbahnung von Kooperationen


Kommt es zu einer Einigung betreffend die Vereinbarung einer Partnerschaft, so können Unternehmen und selbständige Coaches das dafür vorgesehene Formblatt ausgefüllt an uns senden bzw. eine Vertragsausstellung über unser Bestellformular anfordern.

 

2. Dauer von Kooperationen


Kooperationen sind auf die im jeweiligen Vertrag oder Formblatt festgelegte Dauer begrenzt. Bei gemeinsam organisierten Veranstaltungen endet die Zusammenarbeit mit der Durchführung des Events bzw. mit der Übermittlung von Unterlagen seitens der Unternehmen.

 

3. Finanzielle Kompensation


Der Alumni Club FH OÖ und seine Partner*innen stellen sich gegenseitig keine Kosten in Rechnung, welche ihnen jeweils im Kontext der Zusammenarbeit entstehen. Dies bedeutet z.B., dass der Alumni Club FH OÖ etwaige Differenzen zum Normalpreis nicht erstatten muss, die sich aus Ermäßigungen oder geldwerten Vorteilen ergeben, die dessen Mitgliedern von Partnern gewährt werden. Zudem erklären sich Partner*innen bereit, keine Honorare für Vorträge oder Workshops, welche von ihren Vertreter*innen gehalten werden, zu verlangen. Ausnahmen müssen im Vorfeld schriftlich vereinbart werden. Der Alumni Club FH OÖ verlangt seinerseits keine Aufwandsentschädigung für seine Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen. Überdies werden vom Alumni Club kostenlos Werbeaktivitäten für Events durchgeführt.

Selbständige Coaches und Vereinsmitglieder, welche vom Alumni Club FH OÖ mit der Durchführung von Veranstaltungsformaten beauftragt werden, haben selbstverständlich einen Anspruch auf ein Honorar, dessen gewünschte Höhe sie uns bekanntgeben können. Wir jedoch darum zu beachten, dass der Alumni Club den Höchstsatz, welchen die FH OÖ pro Lehreinheit bezahlt (aktuell EUR 80,-/Stunde) bezahlt, gemäß des Vorstandsbeschlusses vom 25.09.2019 nicht maßgeblich überschreiten darf. Eine Übersicht über die Pauschalbeträge, mit welchen Vortragsleistungen vom Alumni Club FH OÖ gemeinhin vergütet werden, finden Sie in unserem Angebotsformblatt.

 

4. Fotografieren auf Veranstaltungen


Die Vertreter*innen von Partnerunternehmen, welche im Zuge einer Veranstaltung öffentlich auftreten, erklären sich damit einverstanden, dass sie während des Events von Vertreter*innen des Alumni Clubs FH OÖ fotografiert werden. Die Fotos werden zu Dokumentationszwecken auf den Online-Kommunikationskanälen des Alumni Clubs sowie ggf. in Drucksorten veröffentlicht (siehe Vereinsregeln).

Kooperationspartner*innen, die ihrerseits Fotos von den Teilnehmer*innen an der Veranstaltung machen möchten, wird jedoch ausdrücklich dazu geraten, die dafür nötige Erlaubnis im Vorfeld schriftlich von den jeweiligen Personen einzuholen. Vertreter*innen des Alumni Clubs FH OÖ verpflichten sich dazu, vor Events, die außerhalb der Räumlichkeiten der FH OÖ stattfinden, bei Partner*innen eine Erlaubnis zum Fotografieren einzuholen. Diese kann sowohl in mündlicher Form vor Ort als auch in schriftlicher Form (z.B. per Formblatt) erteilt werden.

 

5. Wechselseitige Werbung


Der Alumni Club FH OÖ erlaubt seinen Kooperationspartnern, im Rahmen von gemeinsam organisierten Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der FH OÖ eigene Werbemittel (z.B. Roll-Ups, kleinere Plakate usw.) im Hintergrund gut sichtbar zu platzieren. Die Partner*innen stimmen ihrerseits zu, dass der Alumni Club FH OÖ bei Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des Unternehmens abgehalten werden, bei Bedarf Werbemittel des Clubs gut sichtbar im Hintergrund platzieren darf

Darüber hinaus stellt der Alumni Club sicher, dass gemeinsame oder Partner-Events zielgruppenwirksam online beworben werden. Zu den in diesem Zusammenhang angebotenen Leistungen zählen mitunter das Gestalten von Ankündigungsbeiträgen auf der offiziellen Webseite, das Publizieren von Werbebeiträgen in sozialen Netzwerken sowie das Anteasern und Featuren im monatlichen Club-Newsletter. Dieser Service wird kostenlos erbracht.

 

6. Nutzung von Räumlichkeiten der FH OÖ


Kooperationspartner*innen, welche am FH OÖ Campus Linz Veranstaltungen abhalten, können die hier verfügbaren Räumlichkeiten für die Dauer der Veranstaltung kostenlos nutzen. Bis zu drei Unternehmensvertreter*innen, welchen im Rahmen der Veranstaltung eine tragende Rolle zukommt, erhalten ein kostenloses Ausfahrtsticket aus der öffentlichen Parkgarage. Sollte die Veranstaltung an einem anderen Campus der FH OÖ abgehalten werden, so sind die Rahmenbedingungen im Vorfeld gesondert abzustimmen und schriftlich festzuhalten.

 

7. Empfehlungen für die Terminvereinbarung


Erfahrungsgemäß bietet sich bei Terminen, die unter der Woche (Montag bis Donnerstag) stattfinden, das Zeitfenster zwischen 16:30 und 21:00 Uhr an. Werden programmtechnisch umfangreiche Veranstaltungen ausgerichtet, empfehlen wir Termine am Freitagnachmittag zu wählen, wobei sich hier in der Vergangenheit das Zeitfenster von 14:00 bis 18:00 Uhr bewährt hat.

 

8. Bereitstellung eines Caterings


Um die Teilnehmer*innen nach dem Abschluss eines Events noch länger zum Netzwerken im Haus zu halten, hilft erfahrungsgemäß das Angebot eines Caterings. Da die Zahl der Teilnehmer*innen an Alumni Club-Veranstaltungen im Schnitt zwischen 15 und 40 Personen beträgt, ist es aus Sicht des Alumni Clubs FH OÖ nicht erforderlich, ein warmes Buffet anzubieten. Was erfahrungsgemäß jedoch sehr gut angenommen wird, ist ein kaltes Buffet mit Brötchen und Getränken.

Sollte ein Unternehmen, welches eine Veranstaltung in einem Gebäude der FH OÖ abhält, ein Catering sponsern wollen, so kann dieses (siehe Formblatt „Betriebsbesichtigung“) entweder vom Unternehmen selbst oder vom Alumni Club FH OÖ organisiert werden. Wird der Alumni Club von Unternehmen um das Organisieren des Caterings gebeten, wird die Rechnung hierfür auf das Unternehmen ausgestellt. Der Alumni Club FH OÖ trägt in diesem Fall dafür Sorge, dass die Rechnung den Betrag von EUR 500,- nicht übersteigt. Für Verpflegung, die auf Betreiben des Alumni Clubs FH OÖ bereitgestellt wird, kommt der Verein selbst auf.

 

9. Absage von Veranstaltungen


Das Erreichen einer bestimmten Teilnehmer*innenzahl für eine Veranstaltung kann nicht garantiert werden. Durch die Angabe der Mindestzahl an Teilnehmer*innen (siehe Formblätter) legen Partner*innen fest, ab wie vielen Personen eine Veranstaltung zustande kommt. Ist bereits im Vorfeld des Events absehbar, dass diese Anzahl unterschritten wird, erfolgt die Absage der Veranstaltung - je nach Format - entweder durch den Alumni Club FH OÖ oder die Partner*innen selbst. Vor der offiziellen Absage erfolgt jedoch eine Rücksprache mit jenem Kontakt, den das Unternehmen dem Verein angegeben hat. Erfahrungsgemäß ist bei Veranstaltungen mit einer No-Show-Quote zwischen 10% und 25% zu rechnen. Der Alumni Club FH OÖ bemüht sich zwar darum, mit entsprechenden Maßnahmen die angemeldeten Teilnehmer*innen auch zum Erscheinen zu motivieren, kann den Erfolg dieser Bemühungen aber nicht garantieren. Unsere Partner*innen nehmen dies zur Kenntnis.

Werden selbständige Coaches mit der Durchführung eines Workshops oder Coachings beauftragt, so behält sich der Alumni Club FH OÖ das Recht vor, diese abzusagen oder zu verschieben, wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, dass die Mindestanzahl an Teilnehmer*innen (8 Personen) nicht erreicht wird. Die Entscheidung darüber, ob der Workshop abgesagt oder verschoben werden muss, wird dem*der Trainer*in frühestmöglich, spätestens jedoch sieben Tage vor dem Event, mitgeteilt. Im Falle einer kurzfristigen Absage (<7 Tage) hat der*die Trainer*in Anspruch auf die Durchführung des Workshops/Coachings zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der nächsten sechs Monate) oder - sofern von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird - auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 33% des vereinbarten Honorars (exkl. USt). Muss ein Auftrag kurzfristig von dem*der Trainer*in abgesagt werden, so besteht zwar die Möglichkeit, aber kein Anspruch darauf, die vereinbarte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.

 

10. Bereitstellung von Unterlagen


Stellen Partner*innen Unterlagen eines Events (Präsentationen, PDF-Dokumente usw.) zur Verfügung, so dürfen diese allen Mitgliedern des Alumni Clubs FH OÖ als Download zugänglich gemacht werden. Unterlagen, welche exklusiv für die zahlenden Teilnehmer*innen eines vom Alumni Club FH OÖ beauftragten Workshops gedacht sind, werden jedoch auch ausschließlich an diese weitergegeben.